You are currently viewing Unsere Kläranlagen – Können die alles herausfiltern?

Unsere Kläranlagen – Können die alles herausfiltern?

Ich habe mir nie Gedanken über unser Abwasser gemacht. Warum auch? Zum einen, war ich überzeugt davon, dass die Kläranlagen schon alles rausfiltern, und zum anderen bin ich in der Taunusregion nicht vom „gebrauchten“ Wasser betroffen. Wir haben hier weiches Wasser und meistens kommt unser Wasser aus Hochbehältern, Stollen und Tiefbrunnen. Unser Abwasser geht schön den Berg runter nach Kronberg  oder nach Sindlingen in die dortige Kläranlage. Klarer Bergvorteil. Nun aber zu denjenigen, die auf geklärtes Wasser zurückgreifen müssen?

Die Klärwerke sind super. Sie geben ihr Bestes. Doch auch sie sind oft machtlos, wenn es um  Einleitung von geklärten Wasser in Flüsse und Seen geht:K

Doch welche Schadstoffe können die meisten Kläranlagen nicht herausfiltern?

  • Medikamentenrückstände: Viele Medikamente werden vom Körper nicht vollständig abgebaut und gelangen somit ins Abwasser. Kläranlagen können diese Rückstände oft nicht vollständig entfernen.
  • Chemikalien wie Pestizide und Herbizide: Diese Stoffe können aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften und ihres geringen Vorkommens im Abwasser schwer zu entfernen sein.
  • Mikroplastik: Kleine Plastikpartikel, die in Kosmetikprodukten und anderen Produkten verwendet werden, können in das Abwasser gelangen und sind schwer zu entfernen.
  • Nanopartikel: Kleine Partikel, die in vielen Industriezweigen eingesetzt werden, können ebenfalls ins Abwasser gelangen und stellen eine Herausforderung für Kläranlagen dar.
  • Hormone und endokrine Disruptoren: Diese Stoffe können das Hormonsystem des Körpers beeinflussen und sind oft in geringen Mengen im Abwasser vorhanden, was ihre Entfernung schwierig macht.

Es geht weiter mit:

  • Perfluorierte Verbindungen (PFCs)
  • Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Cadmium, Chrom, Nickel und Vanadium
  • Arzneimittelwirkstoffe
  • Hormonell aktive Substanzen (z. B. Östrogene)
  • Chemikalien zur Herstellung von Kunststoffen wie Bisphenol A (BPA)
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Sulfonamide (Antibiotika)
  • Alkylphenole
  • Pyrethroide (Insektizide)
  • Düngemittel und Pestizide aus der Landwirtschaft
  • Bleichmittel aus der Papierherstellung
  • Industriechemikalien wie Toluol und Xylol
  • Chlorierte Lösungsmittel
  • Flammschutzmittel
  • Öl- und Fettabbauprodukte
  • Insektizide wie DDT
  • Antibiotika-Rückstände
  • Asbestfasern
  • Chemikalien aus Haushaltsreinigern
  • Nitrat und Nitrit aus Düngemitteln und anderen Quellen
  • Perchlorat aus Raketentreibstoffen
  • Polybromierte Diphenylether (PBDEs) aus Flammschutzmitteln
  • Polychlorierte Dibenzodioxine (PCDDs) und -furane (PCDFs)
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) aus Kunststoffen
  • Benzol und andere aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX)
  • Methylenchlorid und andere halogenierte Kohlenwasserstoffe
  • Glyphosat und andere Herbizide
  • Triclosan und andere antimikrobielle Mittel
  • Radioaktive Stoffe wie Radon
  • Pflanzenschutzmittel
  • Lösungsmittel wie Aceton
  • Organische Lösungsmittel wie Methanol und Ethanol
  • Pestizide wie Lindan und Aldrin
  • Kohlenwasserstoffe wie Benzol und Toluol
  • Nitrosamine und andere krebserregende Stoffe
  • Halogenierte aromatische Kohlenwasserstoffe (HAAK).
  • Nicht zu vergessen, die zahllosen Verbindungen, die die jeweiligen Stoffe miteinander eingehen.

 

 

Aber dennoch ist man seitens des Gesetzgebers auf der sicheren Seite, denn: Hier wird kein Grenzwert überschritten.  Warum?  Ganz einfach: Es gibt (noch) Keinen.

Wissen Sie eigentlich, was passiert, wenn die Klärwerke die anderen Grenzwerte mal nicht einhalten können? Ganz einfach, dann gibt es Ausnahmegenehmigungen.
Auch hier ist man rechtlich vorbereitet: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass die enthaltenen Schadstoffe so weit reduziert werden müssen, wie der Stand der Technik es ermöglicht.“  Die Dauer solcher Ausnahmegenehmigungen variieren und können problemlos verlängert werden. Bis es dann soweit ist, dass das Klärwerk in der Lage ist, die Grenzwerte einzuhalten, werden völlig legal diese Schadstoffe ohne Warnung an die Bevölkerung einfach geduldet.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist bereits jetzt schon klar,: „Eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren stellen bisher unbeachtete Schadstoffe im Abwasser dar. Dazu gehören Arzneimittelrückstände, Antibiotika aus der Tierzucht oder Chemikalien, die bereits in kleinsten Mengen hormonähnliche Wirkungen zeigen. Um diese Spurenstoffe zu entfernen, reicht die herkömmliche Klärtechnik nicht aus. Zwar gibt es erste Technologien, wie beispielsweise spezielle Membranen oder Oxidationsverfahren, die solche Substanzen entfernen können. Allerdings gibt es bislang für solche Spurenstoffe noch keine gesetzlichen Grenzwerte, an denen sich Anlagenbetreiber orientieren können.“ 

Juchu – der Freibrief existiert.