Kupferleitungen – nicht überall geeignet.

Kupferleitungen in der Trinkwasserinstallation. Worauf kann der Laie achten?

Auf der Seite des Bundesinstitutes für Risikobewertung steht zu diesem Thema folgendes: „Kupferrohre sollten nicht für die Trinkwasserinstallation verwendet werden, wenn das Wasser einen niedrigen pH-Wert hat. Dies gilt insbesondere für Hausbrunnen, weil dort vielfach auf eine Aufbereitung des Trinkwassers verzichtet wird. Durch diese Vorsorgemaßnahme lassen sich mögliche Gefahren für die Gesundheit vermeiden. Ein stark erhöhter Kupfergehalt von Trinkwasser wird mit Leberschäden, sogenannten frühkindlichen Leberzirrhosen, bei Säuglingen in Verbindung gebracht. Entsprechend dem Minimierungsgebot sollen grundsätzlich nur Materialien für die Trinkwasserinstallation verwendet werden, aus denen möglichst wenig Stoffe in das Trinkwasser gelangen können. Die örtlichen Wasserversorger geben über pH-Werte und geeignete Werkstoffe Auskunft.

Wichtig ist bei dieser Empfehlung die Unterscheidung zwischen weichen, salzarmen Wässern und Wässern im Härtebereich 4. Bei ersteren ist es möglich, einen hohen pH-Wert, beispielsweise 7,8 und höher, einzustellen. Das wird auch von der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschrieben und führt zu einer sehr geringen Kupferbelastung. Dagegen kann bei Wässern im Härtebereich 4 aus technischen Gründen der pH-Wert nicht beliebig angehoben werden, was die Vorschriften der TrinkwV berücksichtigen. Das technische Regelwerk schränkt deshalb für alle Härtebereiche die Verwendung von Kupferrohren auf Wässer mit pH-Werten über 7,0 ein. Nach neueren Erkenntnissen des Umweltbundesamtes, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, sind Kupferrohre für den Härtebereich 4 auch im pH-Bereich zwischen 7,0 und 7,3 nicht in allen Fällen geeignet. Es wird empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor der Neuinstallation von Kupferleitungen beim Gesundheitsamt zu erkundigen.

In der Vergangenheit sind wiederholt Fälle frühkindlicher Leberzirrhosen bei Säuglingen beobachtet worden, die auf erhöhte Kupferkonzentrationen von mehr als zehn Milligramm Kupfer pro Liter Wasser zurückgeführt wurden. Bei den bisher klinisch bekannten Fällen wurde Wasser aus Hausbrunnen in Verbindung mit Kupferrohren, Kupferboilern oder Kupfergeschirr verwendet. Aus dem Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind dagegen keine Erkrankungsfälle registriert.

Als gesundheitlich unbedenklich wird nach derzeitigem Wissen eine mittlere Belastung des Trinkwassers mit zwei Milligramm Kupfer pro Liter Wasser (2 mg/l) angesehen. Diesen Wert hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Leitwert bekräftigt. Er ist ebenso Bestandteil des Entwurfs zur Novellierung der europäischen Trinkwasserrichtlinie. Auch neue Auswertungen von Tierversuchen des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes durch das Umweltbundesamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, bestätigen: Selbst stark erhöhte Kupferkonzentrationen im Trinkwasser führen nicht unbedingt zu Leberschäden, für die es neben Kupfer zahlreiche weitere mögliche Ursachen gibt.

Nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) ist bei höheren Mittelwerten als 2 mg/l Kupfer der Sicherheitsabstand zu vielleicht gesundheitsschädlichen Konzentrationen nicht ausreichend. Um möglichen Gesundheitsgefahren vorzubeugen, wird deshalb dringend geraten, folgende Hinweise zu beachten:

– Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist einwandfrei. Es kann jedoch beim Durchfluß durch hausinterne Installationen – in Abhängigkeit vom Rohrmaterial – verändert werden. Eltern von weniger als zehn Wochen alten Säuglingen sollten aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes den Rat der örtlichen Gesundheitsämter einholen, wenn die Säuglinge nicht gestillt werden und ausschließlich mit Trinkwasser zubereitete Flaschennahrung erhalten. Ist das Gesundheitsamt der Auffassung, daß es nicht ausreicht, das abgestandene Wasser aus Kupferrohren ablaufen zu lassen, um frisches, unbelastetes Trinkwasser aus dem Hahn zu erhalten, sollte für die Zubereitung von Säuglingsnahrung abgepacktes Wasser oder Mineralwasser verwendet werden, das hierfür ausdrücklich als geeignet ausgewiesen ist.

– Kupfergeschirr ohne Innenbeschichtung aus Zinn oder Edelstahl soll nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden. Häufig wird solch ungeeignetes Geschirr als Souvenir von Reisen mitgebracht.

– Kupferrohre sind nur dann für Versorgungsanlagen, die an Hausbrunnen angeschlossen sind, geeignet, wenn eine regelmäßige Kontrolle durch das Gesundheitsamt erfolgt und ausdrücklich festgestellt wird, daß keine Bedenken gegen Kupferrohre bestehen.

– Für Warmwasserboiler aus Kupfer gelten die gleichen Einschränkungen wie für Kupferrohre.

– Ein Austausch bestehender Installationen aus Kupfer gegen besser geeignete Werkstoffe ist auch in Versorgungsgebieten mit hartem Wasser und einem pH-Wert unter 7,3 nicht erforderlich, sofern die Vorgaben der Trinkwasserverordnung hinsichtlich des pH-Wertes eingehalten sind. Der Härtebereich und der pH-Wert des Wassers sind in vielen Städten und Gemeinden in der Jahresrechnung des Wasserversorgers aufgeführt; grundsätzlich können sie beim zuständigen Gesundheitsamt oder beim Wasserwerk erfragt werden.

Einige Hersteller von Kupferrohren haben mittlerweile andere Werkstoffe entwickelt. So werden zum Beispiel seit Ende Oktober 1997 innen verzinnte Kupferrohre angeboten. Dieser neue Werkstoff ist nach Herstellerangaben auch für Wässer mit einem pH-Wert unter 7,3 geeignet.

Das Umweltbundesamt appelliert an Handelsketten und Baumärkte, dafür Sorge zu tragen, daß Materialien für Trinkwasserinstallationen nur mit Warnhinweisen und angemessenen Informationen angeboten werden. Für Kupferrohre ist zum Beispiel folgender Warnhinweis angemessen: „Aus gesundheitlichen Gründen dürfen Kupferrohre nicht für Wasser aus Hausbrunnen und nicht für hartes Trinkwasser mit einem pH-Wert unter 7,3 verwendet werden. Gefährdet sind insbesondere Säuglinge“.

Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, daß das Versorgungsunternehmen oder das Gesundheitsamt Auskunft über geeignete Werkstoffe für Trinkwasserinstallationen im örtlichen Versorgungsgebiet geben und daß nur die vom Versorgungsunternehmen zugelassenen Installateure Neubauten oder Änderungen der Installation vornehmen dürfen.

Schreiben Sie einen Kommentar