Wer heute eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, der achtet neben der Lage und dem Preis sicher auf die Energieeffizienzklasse. Aber wer interessiert sich für das, was hinter den Wänden liegt?
Dieser Punkt wird sicher sehr oft bei einem Verkauf und einer Vermietung unter den Teppich gekehrt. Alter und Qualität der Trinkwasserleitung sind nicht sichtbar und von daher anscheinend auch zu vernachlässigen. Doch wer schon mal einen Wasserschaden hatte, weiß wie schlimm das ist – besonders wenn man weiß, dass man ihn hätte verhindern können, wenn man das Thema Strangsanierung (vor allem für Häuser, die vor 1970 erbaut wurden) ernstgenommen hätte. Doch daran denkt weder der Makler noch der Verkäufer und schon gar nicht der Kauf- oder Mietinteressent. Äusserst bedenklich ist meiner Meinung nach immer der Hinweis, das denkmalgeschützte bzw. ältere Gebäude saniert sind. Sind damit alle Spatzen gefangen?
Mitnichten, wenn man erfährt, was unter Sanierung zu verstehen ist:
Gebäudesanierung:
Reparatur von Schäden: Risse in Wänden oder undichte Dächer werden repariert.
Modernisierung: Alte Fenster werden durch neue, energieeffiziente Fenster ersetzt.
Verbesserung der Sicherheit: Elektrische Anlagen werden erneuert, um den aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen. (Quelle Chat GPT) Eine Strangsanierung gehört nicht selbstverständlich dazu, denn dieser Posten verursacht die höchsten Sanierungskosten, gerade, wenn es sich um mehrstöckige Wohngebäude handelt. Achtung! Aufgrund einer Nachfrage bei einem Makler hinsichtlich des Zustandes der Trinkwasserinstallation in einem denkmalgeschützten Haus wurde mir mitgeteilt, dass die Rohrleitungen im Abzweig aus den Steigeleitungen aus Kupfer sind. Über das Material der Steigeleitungen wurde nichts gesagt.
Schritte bei einem Wasserschaden und Bleileitungen in einem Baudenkmal
Um hier mal aufzuzeigen, wie schlimm es ist, wenn man in einem denkmalgeschützten oder einem Gebäude, welches vor 1970 erbaut wurde oder in einem mehrstöckigen Wohnhaus wohnt, kann sich folgende Schritte gerne mal zu Gemüte führen.
Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden
Sind Sie Mieter ?
CHAT GPT empfiehlt: Sofort die Hauptwasserzufuhr abstellen, um weiteren Schaden zu verhindern.
Meine Meinung: Dieser Punkt ist unrealistisch, wenn man in einem Mietshaus wohnt und nicht weiß, wo die Hauptwasserzufuhr sich befindet oder vielleicht sogar kein Zugang dazu möglich ist.
CHAT GPT empfiehlt: So schnell wie möglich Trocknungsmaßnahmen einleiten, um Schimmelbildung und weitere Schäden zu verhindern. Professionelle Trocknungsfirmen können hierbei hilfreich sein.
Meine Meinung: Viel Spaß bei der Stromrechnung. Die zahlt höchstwahrscheinlich erstmal der Betroffene selbst. Daher darauf im Vorfeld achten.
Jetzt geht der „Spaß“ richtig los! Es liegt an Ihnen, den Schaden gründlich zu dokumentieren (Fotos, schriftliche Berichte) für Versicherungszwecke und zukünftige Renovierungsarbeiten.
Gebäudeversicherung informieren und den Wasserschaden umgehend melden.
Meine Meinung: Sind Sie Mieter und zahlen die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten? Dann müssen Sie die Ihren Vermieter kontaktieren und ihn (den Versicherungsnehmer) bitten, sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Hausratversicherung informieren.
Meine Meinung: Diese Versicherung ist nicht verpflichtend , d.h. Schäden am Wohnungseigentum werden nicht ersetzt, wenn man diese Versicherung nicht abgeschlossen hat. Den Stress, nachzuweisen, welche Gegenstände in der Wohnung zu bezahlen sind, welchen (Zeit)-Wert diese haben, wünsche ich niemandem.
Wenn Sie richtig Pech haben, dann findet man Bleileitungen hinter den Wänden.
Meine Meinung: Nun wissen Sie, dass Sie vielleicht die ganze Zeit über bleihaltiges Wasser konsumiert haben, was mit Gesundheitsrisiken insbesondere bei Säuglingen, Kindern und Schwangeren verbunden ist.
Erzählt der Eigentümer, dass er die Bleileitungen aus Denkmalschutzgründen mittels eines Inlinerverfahrens ausgekleidet hat, ist Vorsicht geboten. Hier nachfragen, ob mit Epoxidharz gearbeitet wurde. Da ich kein Fachmann bin, bitte selbst recherchieren.
Sind Sie Eigentümer ?
Dann müssen Sie sofort einen Fachmann beauftragen, um sich einen Kostenvoranschlag für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen erstellen zu lassen.
Meine Meinung: Obwohl bereits verbaute Bleileitungen gesetzlich nicht verboten sind, sollten Diese so schnell wie möglich durch moderne, gesundheitlich unbedenkliche Leitungen (z.B. Kupfer oder Kunststoff) ersetzen werden. Jetzt wird es richtig schlimm, denn Sie müssen in einem denkmalgeschützten Haus sowohl die Vorgaben des Denkmalschutzes als auch auf feuerpolizeilicher und versicherungstechnicher Seite berücksichtigen.
Nun sollten Sie als Eigentümer die Denkmalschutzbehörde kontaktieren, Genehmigungen einholen, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten im Einklang mit den Denkmalschutzauflagen durchgeführt werden.
Mein Tipp: Die Denkmalschutzbehörde kann auch beratend zur Seite stehen und ggf. Fördermittel oder Zuschüsse für die Sanierung anbieten.
Sie haben nun vielleicht die Gewissheit, dass ihr Leitungswasser mit Blei kontaminiert und eine Strangsanierung noch in weiter Ferne liegt, wenn sie überhaupt durchgeführt werden kann. Was können Sie also tun?
Ihren Mietern raten, Mineralwasser oder einen speziellen Filter zu kaufen. Bleihaltiges Wasser ist nach heutigen Kenntnissen als Duschwasser übrigens ungefährlich.
Kauf und die Instandhaltung eines Baudenkmals sind nichts für schwache Nerven, da man davon ausgehen kann, dass der/die Vorbesitzer die Qualität der Wasserleitungen nicht kennt oder sie vielleicht sogar verschweigt. Auch wenn bei dieser Art von Immobilien kein Energieausweis erforderlich ist, macht es Sinn, besonders auf Alter und Art der Trinkwasserleitungen zu achten. Tun Sie sich den Gefallen und schenken diesem Punkt die Aufmerksamkeit, die er verdient.